PHYSIOTHERAPIE
DR.BÄRBEL JUNGINGER
Gezielte Beckenbodentherapie
AGB für Fortbildungen von Bärbel Junginger und Kaven Baessler und Gästen - VERSION 2/2023:
01
"Die Veranstalter der Kurse des „Junginger-Baessler-Konzepts“ sind:
Frau Dr. rer. medic. Bärbel Junginger, B.Sc.PT, Selbständige Physiotherapeutin, Manualtherapeutin (OMT), Beckenbodenspezialistin, Medizinwissenschaftlerin, Dozentin
und
Frau PD Dr. med. Kaven Baessler, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie zertifizierte Urogynäkologin (RANZCAG - Royal Australian & New Zealand College of Obstetricians and Gynaecologists)"
Beim Basis- und Grundkurs sind beide Ausrichterinnen gleichzeitig die Referentinnen, beim Ultraschallkurs ist Dr. Bärbel Junginger allein die Referentin. Andere Kurse werden hauptsächlich von Gastreferenten unterrichtet."
Gäste (GastreferentInnen) sind für Spezialkurse eingeladen.
02
"Sollte zum Fortbildungszeitpunkt des Basis- und Grundkurses eine Referentin erkrankt sein, so wird die Fortbildung von der anderen Referentin allein durchgeführt.
In diesem Fall wird die Kursgebühr in vollem Umfang erhoben, da die Fortbildungsinhalte gemeinsam erstellt wurden.
Bei Krankheit beider Referentinnen, beim Ultraschallkurs oder bei Kursen mit GastreferentInnen fällt die Fortbildung aus. Dasselbe gilt durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von den Veranstaltern und ReferentInnen zu vertretenden Gründen, die eine kurzfristige Absage des Kurses notwendig machen. In diesen Fällen der Kursabsage entsteht der KursplatzbewerberIn nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weiter gehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn der/ dem KursplatzbewerberIn bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage von Patienten, Buchung von Unterkunft, Anreise o.ä. entstanden sind".
03
"Die beiden Kurse der "Blasenhals-effektiven, integrativen, kontrollierten Beckenbodentherapie (Basis- und Grundkurs sowie Ultraschallkurs)" bauen inhaltliche aufeinander auf, weshalb immer zuerst der Basis- und Grundkurs absolviert werden muss. Bei Kursen von GastreferentInnen bestehen spezielle Voraussetzungen, die gesondert benannt und im Einzelfall zu erfragen sind; in der Regel sind aber Vorkenntnisse aus dem Basis- und Grundkurs oder äquivalente Fachkenntnis notwendig."
04
"Sollte die KursplatzbewerberIn ihre/seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund der Absage – Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 50%, wenn die Absage zwischen 2 und 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt, 30%, wenn sie zwischen 1 und 2 Wochen vor Kursbeginn erfolgt.
Bei noch kurzfristigerer Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Absagen bedürfen der Schriftform und erhalten erst durch schriftliche Bestätigung der Veranstalter Gültigkeit. Für alle Fälle wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro fällig."
05
" Unterricht, der von Kursteilnehmerinnen durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet."
06
07
08
" Kursplatzbewerberinnen können ihren Kursplatz nur nach Rücksprache mit den Veranstaltern tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache der Veranstalter."
“Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der BewerberIn und der Veranstalter als bestätigt, wenn
a) eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt und die Kursgebühr auf dem angegebenen Konto eingegangen ist,
b) die speziellen Teilnahmebedingungen (Urkunde über die staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung PhysiotherapeutIn oder Arzt/Ärztin) für den Kurs erfüllt sind,
c) der/dem BewerberIn eine schriftliche Kursplatzreservierung des Veranstalters vorliegt.
Sollte die verbindliche Anmeldung nicht innerhalb von 10 Tagen von den Veranstaltern beantwortet sein, hat sich die/der BewerberIn durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für sie/ ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann sie/ er sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben."
“KursteilnehmerInnen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die KursteilnehmerInen an anderen KursteilnehmerInnen vornehmen, handeln die KursteilnehmerInnen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Einverständniserklärungen für gegenseitiges Üben werden im Kurs zur Verfügung gestellt und durch Unterschrift bewilligt.
Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Grund – gegen die Veranstalterinnen/ die ReferentInnen sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen KursteilnehmerInnen Dritten während Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleibt ihre Haftung unberührt."
09
“Männlichen Kursinteressenten wird empfohlen, sich im Vorfeld über die Kursinhalte und den Ablauf der Fortbildungen gesondert zu informieren (per Email) und über gesetzliche Bestimmungen v.a. in Bezug auf digitale Untersuchungen im therapeutischen Alltag vorab zu informieren."
10
“ CORONA-ZUSATZ – Stand Apri l 2022:
Sämtliche Angaben zu Uhrzeiten, Orten, etc. sind unter Vorbehalt zu verstehen, abhängig von bundesweiten und landesspezifischen Regelungen und Gesetzen zum Zeitpunkt der Fortbildungen."